Anschlussgesuch

Bei Möglichkeit ist der Neuanschluss auf die örtliche Wasserversorgung zu erstellen.

Alle Formstücke und Armaturen gehören zu jener WAGROM-Leitung in welcher sie eingebaut werden. Hingegen alle auf das T-Stück angeschlossenen Leitungen, Formstücke etc. liegen im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Wasserversorgung. Wird auf eine bestehende WAGROM-Leitung neu angeschlossen, übernimmt der WAGROM keine Kosten. Wird ein Anschluss aufgehoben ist dieser auszubauen, der WAGROM trägt keine Kosten.

Ersetzt der WAGROM eine bestehende Leitung, so baut sie auf eigene Kosten wieder T-Stücke für die bestehenden Anschlüsse ein.

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